Rauchmelder-/Rauchmeldeanlagen
Einbaupflicht für Rauchmelder in Nordrhein-Westfalen
für Neu- und Umbauten ab 01.04.2013
Wir installieren Rauchmelder bei Ihnen zu Hause – sicher und kostengünstig.
Vor der Installation beraten wir Sie hinsichtlich der Anzahl notwendiger
Rauchmelder in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus und besprechen mit Ihnen an welchen Stellen sie angebracht werden müssen, um mit Sicherheit zu funktionieren.
Ihre Pflichten als Vermieter
- Rauchwarnmelder einbauen:
Sie müssen Termine abstimmen, Geräte nach DIN-Norm in den vorgeschriebenen
Räumen installieren, die Bewohner einweisen und Bedienungsanleitungen übergeben. - Funktion überprüfen:
Sie müssen jährlich Termine mit den Bewohnern abstimmen, jedes Gerät überprüfen,
gegebenenfalls Batterien austauschen und das Prüfergebnis dokumentieren. - Störungen beseitigen:
Tritt eine Störung auf, müssen Sie schnellstmöglich reagieren und diese beseitigen.
Dabei helfen wir Ihnen mit unserem Rundum Service.
Kurz zusammengefasst
- für Neu- und Umbauten: ab 01.04.2013
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: der Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer
(bei Mietwohnungen = Mieter)