Rauchmelder-/Rauchmeldeanlagen

Rauchmelderpflicht
Einbaupflicht für Rauchmelder in Nordrhein-Westfalen
für Neu- und Umbauten ab 01.04.2013

Wir installieren Rauchmelder bei Ihnen zu Hause – sicher und kostengünstig.
Vor der Installation beraten wir Sie hinsichtlich der Anzahl notwendiger
Rauchmelder in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus und besprechen mit Ihnen an welchen Stellen sie angebracht werden müssen, um mit Sicherheit zu funktionieren.


Ihre Pflichten als Vermieter


 

  1. Rauchwarnmelder einbauen:
    Sie müssen Termine abstimmen, Geräte nach DIN-Norm in den vorgeschriebenen
    Räumen installieren, die Bewohner einweisen und Bedienungsanleitungen übergeben.
  2. Funktion überprüfen:
    Sie müssen jährlich Termine mit den Bewohnern abstimmen, jedes Gerät überprüfen,
    gegebenenfalls Batterien austauschen und das Prüfergebnis dokumentieren.
  3. Störungen beseitigen:
    Tritt eine Störung auf, müssen Sie schnellstmöglich reagieren und diese beseitigen.
    Dabei helfen wir Ihnen mit unserem Rundum Service.



Kurz zusammengefasst


Einbaupflicht

 

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen

Verantwortlich